Als praxisbekannte*r Patient*in können Sie hier ein Rezept für Wiederholungsmedikationen bestellen, wenn Ihre Versichertenkarte für dieses Quartal eingelesen wurde. Die Medikamente müssen in Ihrem Medikamentenplan in unserer Praxis registriert sein.  Geben Sie bitte hierzu den exakten Wirkstoffnamen und Hersteller des Medikamentes (so wie er auf der Verpackung steht), die Stärke (d.h. in der Regel die Zahl hinter dem Medikament, meist in mg) sowie die Packungsgröße (im Format N1, N2, oder N3) an.

Somit können Sie Medikamente, die Sie sonst auf dem „rosa Rezept“ bekommen haben, für dieses Quartal einfach in der Apotheke durch Stecken der Versichertenkarte abrufen. So sparen wir in Zukunft Wege und Papier!

Sollte Ihr Medikament dort nicht abrufbar sein, so waren Sie schneller als wir, denn auch wir brauchen Zeit für sorgfältige Arbeit. Nur, wenn es nach 2 Werktagen nach Bestellung noch nicht klappt, bitte bei uns melden. Vermutlich hatten wir eine Rückfrage, aber Sie noch nicht erreicht.

Ein Quartal beginnt am 1.Januar/1.April1.Juli/1. Oktober.

Bitte dann immer die Karte neu vorlegen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de         

Alle Anfragen werden ausschließlich zu unseren Sprechzeiten bearbeitet. Bitte geben Sie uns hierfür zwei Werktage Zeit und fragen dann erst nach, wenn Sie nichts von uns gehört haben. Bitte berücksichtigen Sie unsere Abwesenheitszeiten.

Ihre Angaben